Wer Licht in einen Schallabsorber legt, verbindet zwei Gewerke in einem Bauteil – und schafft damit eine Schnittstelle, die in der Ausschreibung sonst niemandem gehört. Wer fertigt den Ausschnitt? Wer verkabelt? Wer haftet, wenn nach drei Jahren ein Treiber ausfällt? Diese Seite beantwortet genau das. Die gestalterischen Varianten finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten; hier geht es um Technik und Zuständigkeit.
In welche Elemente Licht passt – und in welche nicht
Licht lässt sich in nahezu jedes Element integrieren, das wir selbst fertigen: in Deckensegel, Baffeln, Deckenpaneele und Wandabsorber. Zwei Ausnahmen gibt es: Deckenkörper sowie Stell- und Rollwände bieten wir nicht mit Licht an.
Eine Mindestgröße gibt es nicht. Wir fertigen Absorber ohnehin erst ab einer Fläche, ab der sie akustisch etwas bewirken – innerhalb dieses Rahmens ist Licht in jeder Größe möglich, nach oben ebenfalls ohne Grenze.
RGBW und Dimm-to-Warm sind grundsätzlich für alle Bauformen verfügbar. Ob eine bestimmte Kombination lieferbar ist, hängt am Leuchtenhersteller: Nicht jeder bietet jede Option an. Nennen Sie uns Ihren Wunsch früh, dann klären wir die Verfügbarkeit vor der Elementplanung.
Was die Leuchte akustisch kostet
Die ehrliche Antwort trennt zwei Fälle. Bei kleinen Einbaustrahlern ist der Flächenverlust so gering, dass er sich vernachlässigen lässt. Werden größere Flächenleuchten eingebaut, verschwindet dagegen echte Absorptionsfläche – und das rechnen wir mit: Die Akustikberechnung erfolgt abzüglich der Leuchtenfläche.
Für Sie heißt das: Der Wert, den Sie von uns bekommen, gilt für das Element, wie es später an Ihrer Decke hängt – nicht für ein Element ohne Ausschnitt. Wo die Zielnachhallzeit nach DIN 18041 knapp wird, sehen Sie das in der Berechnung und nicht erst in der Messung nach der Montage.



