Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist maßgeblich, sobald Geräusche eines Betriebs nach außen dringen und auf die Nachbarschaft treffen. Sie konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz und legt fest, wie laut es an einem Immissionsort – also etwa an der nächstgelegenen Wohnbebauung – sein darf. Die Werte hängen vom Gebietstyp und von der Tageszeit ab.
Die Immissionsrichtwerte nach Gebiet
Je schützenswerter ein Gebiet, desto strenger der Wert. Nachts gelten überall deutlich niedrigere Grenzen als tagsüber:
| Gebiet | tags dB(A) | nachts dB(A) |
|---|---|---|
| Industriegebiet | 70 | 70 |
| Gewerbegebiet | 65 | 50 |
| Kern-, Dorf- & Mischgebiet | 60 | 45 |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 | 40 |
| Reines Wohngebiet | 50 | 35 |
| Kurgebiet, Krankenhaus, Pflege | 45 | 35 |
Die Nachtwerte sind in der Praxis oft die eigentliche Hürde: Ein einzelner Kompressor oder eine Lüftungsanlage, die nachts durchläuft, kann den zulässigen Wert bereits überschreiten.
Raumschall, Arbeitsschutz, Immissionsschutz – drei Ebenen
Wichtig ist die Abgrenzung, denn drei Regelwerke betreffen unterschiedliche Fragen:
- DIN 18041 – die Akustik im Raum (Nachhallzeit, Hörsamkeit).
- LärmVibrationsArbSchV / ASR A3.7 – der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz (siehe Lärm am Arbeitsplatz).
- TA Lärm – die Geräusch-Immission nach außen, an die Nachbarschaft.
Wie wir bei der TA Lärm helfen
Geht es um Immissionen nach außen, steht die Quelle im Vordergrund: Sie muss geschirmt oder gekapselt werden. Hier wirken eine Maschineneinhausung, Schallschutzwände oder gezielte Maßnahmen am Kompressor. Ergänzend senkt Absorption den Pegel im Hallenvolumen. Welche Kombination die Richtwerte sicher einhält, leiten wir aus einer Messung ab – als Teil unseres Vorgehens aus einer Hand.
Müssen Sie an einem Immissionsort Grenzwerte einhalten? Sprechen Sie uns an – wir analysieren die Quelle und sagen Ihnen ehrlich, welche Maßnahme greift.