Akustikmessung

Lärmmessung und Pegelwerte

Der gemessene Schalldruckpegel in dB (A) gibt an, wie laut das Geräusch vom menschlichen Ohr empfunden wird. Die Kenngröße für die Angabe der Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist der Beurteilungspegel oder Tagesexpostions-pegel. Er stellt die durchschnittliche Geräuscheinwirkung während des Arbeitstages dar und berücksichtigt alle am Arbeitsplatz eintreffenden Geräusche. Der Schallpegel, der vom Betroffenen selbst verursacht wird, wird dabei nicht mit einbezogen.

Die Lärmbelastung bei einem Beurteilungspegel von max. 55 dB (A) am Tag ist bereits nach 4 Stunden mit 58 dB (A) erreicht. Die gleiche Lärmbelastung ist bei 61 dB (A) schon nach 2 Stunden erreicht. Wird der Beurteilungspegel um 3 dB (A) verringert, halbiert sich die Schallintensität.

Eine Erhöhung um etwa 10 dB wird als Verdopplung der Lautstärke empfunden.
Bei einer Verringerung um 10 dB (A) ist es demnach halb so laut.

Der Sprechpegel bei mittlerer Stimmlage in 1 m Entfernung liegt bei 55-60 dB (A).
Die Angabe eines Tagesdurchschnitts macht keine Aussage über Spitzenbelastungen und kurzzeitige laute Phasen. Sie können ziemlich unangenehm stören. Der Beurteilungspegel ist für die Einschätzung des Lärmstresses im Büro deshalb nur eine begrenzt aussagefähige Angabe.

Auch spielen bei der Lästigkeit des Lärms die Art der Töne eine Rolle. Gespräche stören dabei am meisten.

Die Beurteilung der Belastung durch Lärm im Büro sollte neben der Messung immer auch die Aussagen der Betroffenen über die Störungs- und Stresswirkung einschließen (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen).

Die VDI 2058 fordert bei Lärmmessungen nicht nur akustische Größen, sondern immer auch die Tätigkeitsvoraussetzungen, den Geräuschcharakter und die persönlichen Voraussetzungen miteinzubeziehen. Bei der Gesamtbewertung der Lärmbelastung sollten Wechselwirkungen mit anderen Belastungsfaktoren berücksichtigt werden.

Geräuschbelastung im Büro wird von vielen Fachleuten nicht als Lärm bezeichnet, dieser sei erst ab 80 dB (A) gegeben. Es wird von der Lästigkeit der Geräusche gesprochen. Lärm im Büro hat neben der Lästigkeit auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung – die Konzentration wird erheblich beeinträchtigt, die Leistungsfähigkeit ebenso.

Hintergrundlärm

Der technisch bedingte Hintergrundlärm in einem Büroraum wird in der Regel durch Klimaanlagen und EDV-Geräte erzeugt. Lärm kann auch über Wände und Decken oder Fenster in einen Büroraum eindringen.
Der Hintergrundgeräuschpegel ist der Schalldruckpegel, der in 95 Prozent der Messzeit überschritten wurde.
Die Arbeitsgeräusche sind hier nicht miteinbezogen.

In kleinen Büroräumen soll der Hintergrundlärm 30-40 dB (A) (vgl. DIN EN ISO 11690) und in Großraumbüros 35-45 dB (A) nicht überschreiten (VDI 2569, DIN EN ISO 11690). Bei mittleren Tätigkeitsanforderungen fordert die DIN 18041 einen Hintergrundschallpegel von weniger als 35 dB (A).

Zu bedenken ist, dass Gespräche im Hintergrund die größten Stress- und Belästigungsfaktoren in Mehrpersonenbüros sind.

 

Lärmbelästigung und Gesundheitswirkung

dB (A) subjektives Empfinden Geräuschart Gesundheitliche Wirkung
..10
unhörbar Atemgeräusch in 30 cm Entfernung sicherer Bereich
..30
sehr leise sehr leises Flüstern oder Ticken eines Weckers
..40
leise leise Radiomusik psychische und vegetative Reaktionen möglich
..50
leise Laserdrucker
..60
laut normale Unterhaltung (2 m) Beginn vegetativer Schäden
..70
sehr laut Schreibmaschine, Matrix- oder Typenraddrucker, laute Sprache nervöse Störungen
..80
sehr laut Kraftwagen in 7 m Entfernung,
starker Straßenverkehr
deutliche vegetative Schäden
..90
sehr laut Lastwagen in 5 m Distanz gesundheitsgefährdender Bereich,
Beginn von Gehörschäden
100
sehr laut Diskothek gesundheitsschädigender Bereich
110
unerträglich Flugzeugtriebwerk 240 m Entfernung gesundheitsschädigender Bereich
120
unerträglich Flugzeugtriebwerk 30 m Entfernung Verletzung des Zentralnervensystems
150-180
unerträglich Raketentriebwerk Lähmung und Tod von Organismen

Quelle: GUV-I 8566 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (hg. v, Bundesverband der Unfallkassen, nicht mehr erhältlich)


Störungen durch Lärm im Büro sind vermeidbar!

GesundheitsgefahrenLärm wird immer wieder als eines der häufigsten Probleme auch an Büroarbeitsplätzen genannt. Jeder zweite fühlt sich durch das im Büro herrschende Lärmumfeld beeinträchtigt. Dies ergab eine Umfrage des Forums ‚Besser Hören’ unter knapp 1000 Angestellten. Die repräsentative schweizerische Bürobefragung von 2012 zeigt Lärm als höchsten Belastungsfaktor. Lärm führt zu psychischen Belastungen und Stress.

Aufmerksamkeit und Reaktionszeit sinken, Denkvorgänge laufen langsamer ab. Ist es sehr laut, kann das Gehör geschädigt werden. Lärm beeinflusst das vegetative Nervensystem, erhöht den Blutdruck und kann das Herz-Kreislaufsystem schädigen.

Geräusche stören besonders bei schwierigen Aufgaben

Nach einer neuen Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin wirken akustische Belastungen dann besonders störend, wenn komplexe Aufgaben zu erfüllen sind. Bearbeitungsdauer und Fehlerrate nehmen zu, wenn z. B. ein Angebot erstellt werden muss.  Bei einfachen Aufgaben lässt sich hingegen die Störwirkung von Geräuschen durch erhöhte Aufmerksamkeit kompensieren. Besonders stark wird die Konzentration beeinträchtigt durch das unfreiwillige Mithören von Gesprächen bei anspruchsvollen Tätigkeiten. Das „Weghören wollen“ löst erhebliche Stressreaktionen aus.

So lässt sich Lärm reduzieren

Bei der Auswahl der Geräte sollten lärmarme Produkte bevorzugt werden. Die Angaben zur Geräuschabgabe der Hersteller können hier herangezogen werden.
  • Laute Geräte wie Drucker oder Kopierer gehören in separate Räume.
  • Bei der Raumbelegung ist für ausreichend Platz zwischen den Arbeitsplätzen zu sorgen. Sprache von fremden Arbeitsbereichen soll nicht verstehbar sein.
  • Für die Raumausstattung sind lärmdämpfende Materialien für Böden, Decken und Wände vorzusehen. Sie mindern die Übertragung des Schalls.
  • Teppich- oder Kunststoffböden wirken im Unterschied zu harten Fußböden schallabsorbierend. Auch Möbel sollten hinsichtlich ihrer schallabsorbierenden Eigenschaft ausgewählt werden. Flächen aus Stahl und Glas reflektieren den Schall stärker als zum Beispiel Hölzer oder bespannte Schrankfronten. Eine schallabsorbierende Unterdecke führt deutlich zu Lärmminderung.
  • Schallisolierende Unterlagen oder Schallschutzhauben reduzieren Lärmquellen wie laute Drucker.
  • Schallabsorbierende Stell- und Trennwände schirmen die Arbeitsplätze besser voneinander ab, so dass Gespräche nicht mitgehört werden müssen.
  • Der Lärm in Arbeitsräumen lässt sich auch durch räumlich-organisatorische Maßnahmen verringern, beispielsweise durch Auflösung von Großraumbüros, die Zonierung von großen Büroflächen, die Ausgliederung von Kommunikationsräumen („Telefonzellen“, Meetingräume) und die Schaffung kleinerer Büroräume. Auch Ausweichmöglichkeiten für konzentriertes Arbeit in ruhigen „Denkzellen“ oder „silent rooms“ und Absprachen über das Umlegen von Telefonaten helfen, Stress im Arbeitsalltag zu vermeiden.
  • Für informelle Gespräche werden Meetingpoints oder Teeküchen außerhalb der Bürobereiche benötigt.

Wer Lärm oder eine schlechte Akustik im Büro, in gewerblichen Räumlichkeiten oder zu Hause kennt, hat auch begriffen, wie wichtig Ruhe und eine vorteilhafte Raumakustik sind. Klarheit schafft hier eine professionelle Akustikmessung. Frankfurt am Main ist zwar unser Hauptsitz, aber wir sind deutschlandweit für Sie da. Nehmen Sie eine schlechte Raumakustik nicht einfach hin. Wir können etwas dagegen tun.

Beschaffung
Beim Kauf von lärmarmen Maschinen und Geräten ist auf Folgendes zu achten:

Die Hersteller sind gesetzlich durch das Produktsicherheitsgesetz ProdSG verpflichtet, über die Geräuschabgabe ihrer Geräte zu informieren und die nach Normvorgaben ermittelten Werte in der Betriebsanleitung oder in den Verkaufsunterlagen anzugeben. Angegeben werden muss der Schallleistungspegel bei definierten Betriebsbedingungen (Betrieb und Stand-By)

Der „Blaue Umweltengel“ legt eine maximale Geräuschabgabe im Leerlauf bei Arbeitsplatzrechnern von 48 dB (A).
Das erreichen auch manche Laser- und Tintenstrahldrucker, oft liegt der Wert hier allerdings um die 60 dB (A). Der Maximalschallleistungspegel bei Bürogeräten wird nach den Vergabebestimmungen mit 75 dB (A) definiert.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Geräte mit mehr als 63 dB(A) Schallleistungspegel nicht in einen Raum zu stellen, in dem konzentriert gearbeitet wird. Hohe Frequenzen belästigen besonders stark. Auch darauf sollte bei der Geräteauswahl geachtet werden.

 

Akustische Kenngrößen von Räumen

Die Nachhallzeit ist die Zeit des Nachklingens von Schall in einem Raum bis hin zur Unhörbarkeit. Sie ist die wichtigste Kenngröße für die Hörsamkeit in Räumen. Je niedriger sie ist, desto weniger „hallig“ ist der Raum und desto besser ist die Sprachverständigung. Aber auch die akustischen Störungen von Geräuschen sind in Räumen mit geringen Nachhallzeiten geringer. Beeinflusst wird die Nachhallzeit durch den Anteil der schallabsorbierenden Flächen im Raum.

Die DIN EN ISO 9241 Teil 6 fordert eine maximale Nachhallzeit bei Räumen z. B. von 200 Kubikmetern von 0,6 s.
Die DIN 18041 gibt für unterschiedliche Raumnutzungen (Besprechungsräume, Callcenter etc.) Nachhallzeiten an.
Sie sind frequenzabhängig.

Die Schallausbreitung sagt ebenfalls etwas über die Reflektions- und Absorptionseigenschaften des Raumes aus.
Sie gibt an, um wieviel der Schalldruckpegel im Durchschnitt von der Quelle zum Arbeitsplatz im Raum abnimmt. Angegeben wird hierzu die Abnahme des Schalldruckpegels pro Entfernungsverdopplung.
Im freien Feld ist das 6 dB.

Einen guten Schallschutz hat ein Büroraum mit einer niedrigen Nachhallzeit und einer hohen Abnahme der Schallausbreitung.
Eine zu hohe Schalldämmung trägt allerdings auch nicht zum Wohlbefinden bei.